Ratgeber

Kapitallebensversicherung stilllegen oder abtreten

Generell besteht die Möglichkeit, eine Kapitallebensversicherung stilllegen zu können. Dies ist für einige Versicherungsnehmer eine Option, wenn sich das Weiterführen der Lebensversicherung aufgrund von Leistungsreduzierungen nicht mehr rechnet oder wenn kurzfristig auf die Mittel aus dem Versicherungsprodukt zugegriffen werden muss. In jedem Fall sollte berücksichtigt werden, dass sowohl ein Verkauf als auch eine Kündigung der Lebens- oder auch Rentenversicherung mit hohen Verlusten verbunden ist. Diese lassen sich jedoch durch Stilllegen oder Verkaufen eher begrenzen, sodass diese Optionen anstelle einer Kündigung gewählt werden sollten.

Kapitallebensversicherung stilllegen: Wiederaufnahme gefährdet

Eine Lebensversicherung unterliegt während ihrer Laufzeit unterschiedlichen externen Einflüssen. Obwohl eine Teilrendite fest garantiert wird, ist der prognostizierte Wert, der auf Hochrechnungen basiert, teilweise nicht unbedingt realistisch. Sofern dies der Fall ist oder wenn ein optionales Versicherungs- oder Anlageprodukt gefunden wird, das eine höhere Rendite verspricht, kann die Option Kapitallebensversicherung stilllegen gezogen werden. Sofern diese allerdings in der Zukunft eventuell wieder aufgenommen werden soll, ist die Gunst des Versicherungsgebers erforderlich, da ein Stilllegen aus Sicht des Versicherers durchaus mit einem Abbruch verglichen werden kann. Dieser erhält keine Leistungen mehr seitens des Kunden und kann maximal mit den vorliegenden Ersparnissen arbeiten, weshalb einer Wiederaufnahme oftmals nicht zugestimmt wird.