Ratgeber

Schiffsbeteiligungen: Chancen und Risiken - Werftablieferungsrisiko

Des Weiteren besteht das Risiko, dass die mit dem Bau beauftragte Werft das Schiff entweder zu spät oder gar nicht liefert. Liefert die Werft zu spät ab, muss sie mit einer Vertragsstrafe rechnen. Wenn die Werft das vertraglich vereinbarte Datum um über 211 Tage überschreitet, hat die Schifffahrtgesellschaft das Recht, das Schiff nicht anzunehmen.

Die geleisteten Anzahlungen werden im Falle der Nichtablieferung des Schiffes per Refundment-Garantie bei einer internationalen Bank bzw. Versicherung zurückgezahlt.

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