Unter dem Begriff „Immobilie“
versteht man eine nicht bewegliche Sache, wie z. B. ein
Grundstück sowie dessen Bestandteile, inklusive Gebäude und
Zubehör.
Besondere
Regelungen bei :unterliegen wegen ihrer "Unbeweglichkeit"
hinsichtlich dem Eigentumserwerb und Gebrauch anderen
gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Der Kauf sowie
die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern einen
notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete
Einigung über den Eigentumsübergang und die Eintragung des neuen
Eigentümers ins Grundbuch.
Genauso wie bewegliche Sachen
können mit Rechten belastet sein. Insbesondere Grundpfandrechte
und Dienstbarkeiten gehören zu solchen Rechten. In der Regel ist
für Grundstücke eine Grundsteuer, die eine Gemeindesteuer ist,
zu entrichten. Für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen,
mildtätigen, religiösen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen,
gibt es Ausnahmen von der Steuerpflicht.
und
Unternehmen:Ein aktives und ergebnisorientiertes Management
von Unternehmensimmobilien hat in den letzten Jahren stark an
Bedeutung gewonnen, da ein großer Bestand von im Eigentum von
Unternehmen ist: Das wird als „Corporate Real Estate Management“
bezeichnet. Das professionelle Facility Management von Objekten
oder die Projektentwicklung ungenutzter Grundstücke oder älterer
Bestandsgebäude ist hierfür ein gutes Beispiel.
Wertentwicklung
von :Die müssen in verschiedene Kategorien eingeteilt
werden, um deren Wertentwicklung betrachten zu können. So gibt
es unter anderem die Aufteilung in:
Der Wert einer Immobilie wird
durch verschiedene Einflussfaktoren bestimmt.
Ist ein unbebautes Grundstück
durch eine gute Infrastruktur erschlossen, steigert sich der
Wert der Immobilie. Unter einer guten Infrastruktur versteht
man, dass:
Dahingegen wirken sich
folgende Faktoren wertmindernd auf ein Grundstück aus:
Wertminderungen bzw.
-steigerungen können auch das Ergebnis einer politischen
Entscheidung (z. B. Bau eines Flughafens oder einer Autobahn)
sein. Dann hängt die Wertentwicklung von den
Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks vor und nach einer solchen
Entscheidung ab.
Wertermittlung:In
Deutschland ermittelt man den Wert einer Immobilie mittels der
Wertermittlungsverordnung. Das ist eine Verordnung über die
Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken
vom 06.12.1988. Diese Verordnung ist eine amtliche Verordnung
auf der Grundlage des § 199 BauGB. Zur Ermittlung von werten
werden folgende Verfahren angewandt:
Für amtlich zugelassene
Sachverständige sind diese Verfahren bindend.