Fragen und Antworten

Ist eine Eintragung ins Handelsregister auch nachträglich möglich so dass Sie als Schiff-Fonds-Investor die Auszahlung nicht versteuern müssen?

Nein, eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Folglich sind Auszahlungen erst ab dem Eintrag ins Handelsregister steuerfrei.

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