Ratgeber

Schiffsbeteiligungen: Checkliste zur Beurteilung

Meist können Investoren die Qualität von Schiff-Fonds nur schwer einschätzen. Aus diesem Grund sollten Sie per Checkliste überprüfen, ob der Initiator auch die Wahrheit sagt! Jeder Interessent sollte auf alle Fälle die folgenden Hinweise beachten, bevor er eine Schiffsbeteiligung unterschreibt.

Die folgende Checkliste, die vom Hamburger Schiff-Fahrts-Experten Jürgen Dobert erstellt wurde, hilft Ihnen bei der Beurteilung von Schiffsbeteiligungen.

  • 1. Lesen Sie den Prospekt zunächst sehr genau und kritisch durch. Lassen Sie sich vom Verkäufer auf keinen Fall zu einer Unterschrift drängen, denn er hat meist nur seine Provision im Sinn!
  • 2. Sie haben nach Erhalt des Prospektes ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, wenn der Beteiligungsprospekt bei Ihrer Unterschrift noch nicht vorlag.
  • 3. Nehmen Sie sich vor Partenreedereien mit hohen steuerlichen Verlusten in Acht. Der Steuersparer haftet hier – im Gegensatz zur KG – über seine Einlage hinaus mit seinem gesamten privaten Vermögen.
  • 4. Denken Sie immer daran, dass alle erwähnten Renditen und Ergebnisse ausschließlich Prognosen sind. Kein Initiator garantiert die Einhaltung dieser Werte!
  • 5. Testen Sie den Initiator und stellen fest, ob er Ihnen die Probleme auf dem Chartermarkt offen schildert.
  • 6. Um sich ein Bild über die mögliche Verlustspanne machen zu können, überprüfen Sie, ob der Prospekt die aktuell im freien Markt erzielbare Charterrate nennt.
  • 7. Der Initiator sollte nicht nur finanzielle Garantien, sondern auch eine gesicherte Beschäftigung vorweisen.
  • 8. Da es noch keine vertragliche Grundlage gibt, sollten seriöse Initiatoren darauf verzichten, die Kalkulation mit angenommenen Ratensteigerungen aufzupeppen.
  • 9. Es sollte auf Basis aktueller, sprich niedriger, Charterraten eine realistische Worst-Case-Berechnung geben. Sie sollten nur dann unterschreiben, wenn Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, wenn sich der Markt nicht erholen sollte.
  • 10. Die Möglichkeit einer persönlichen Crash-Rechnung ist eine Überlegung wert. Nehmen Sie an, dass es keinerlei Ausschüttungen (was gar nicht so selten ist!) und keine gesteigerten Erlöse gibt. Fragen Sie sich dann, ob Sie noch immer daran interessiert und Sie zu diesem Risiko bereit sind.
  • 11. Vereinbaren Sie eine teilweise Kreditfinanzierung Ihrer Beteiligung nur dann, wenn Sie über genügend finanzielle Reserven verfügen und es Ihnen nur darum geht, den Steuervorteil zu optimieren. Das ohnehin derzeitig hohe Risiko wird durch einen Kredit nur noch erhöht.
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