Ratgeber

Das gibt’s vom Staat

Mehr als nur Guthabenszinsen

Bausparen ist nach wie vor die einzige Sparform, die immer noch doppelt staatlich gefördert wird: Und zwar mit

  • 9 % Arbeitnehmersparzulage und
  • 8,8 % Wohnungsbauprämie (WoP).

Übrigens, WoP-berechtigt ist jeder ab dem 16. Lebensjahr unabhängig davon, ob er Arbeitnehmer ist oder nicht. Welche Förderung Ihnen in welcher Höhe zustehen, entnehmen Sie bitte unserer Grafik.

Geld zu verschenken hat niemand, also holen Sie sich, was Ihnen zusteht!

Arbeitnehmersparzulage (VL)
Fördersatz 9%
Höchstbetrag/Jahr 470 Euro Alleinstehende
940 Euro Verheiratete
Einkommensgrenzen* 17.900 Euro Alleinstehende
35.800 Euro Verheiratete
Wohnungsbauprämie (WoP)
Fördersatz 8,8%
Höchstbetrag/Jahr 512 Euro Alleinstehende
1.024 Euro Verheiratete
Einkommensgrenzen* 25.600 Euro Alleinstehende
51.200 Euro Verheiratete

* Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein.