Ratgeber

Absicherung für Bauhelfer

Packen Nachbarn oder Freunde auf der Baustelle mit an, sollten Sie als Bauherr Ihre Helfer doppelt absichern: über Ihre eigene Bauherrenhaftpflicht-Police und über die gesetzliche Unfallversicherung.

Wer gilt als Bauhelfer?

Bauhelfer sind grundsätzlich alle Personen, die Ihnen auf der Baustelle bei Ihrem Bauvorhaben helfen. Als Bauhelfer gelten beispielsweise der Ehepartner des Bauherrn, Verwandte, Freunde, Kollegen, Nachbarn, weitere Bekannte im Familien- und Freundeskreis, Mini-Jobber und andere Hilfskräfte. Sie sollten bzw. müssen sogar entsprechend versichert sein. Allerdings gelten nicht für alle Bauhelfer die gleichen Versicherungsvorgaben.

Bauhelfer über Bauherrenhaftpflicht absichern

Jeder Bauherr sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für den Zeitraum der Bauphase abschließen. Diese gilt dann nicht nur für ihn (oder sie) selbst, sondern auch für die Bauhelfer. Somit sind Schadensersatzansprüche Dritter durch den Bauherrn und dessen Bauhelfer abgesichert. Ansprüche, die ein Bauhelfer an den Bauherrn stellt, sind allerdings nicht über die Bauherrenhaftpflicht-Police versichert.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Für den Fall, dass Bauhelfer sich auf der Baustelle verletzten, gibt es die gesetzliche Unfallversicherung. Diese Bauhelferversicherung ist Pflicht. Der Bauherr muss seine Bauhelfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft spätestens innerhalb einer Woche nach Baubeginn anmelden. Des Weiteren muss er für sie Versicherungsbeiträge zahlen: Das kostet ihn, je nach regional zuständiger Berufsgenossenschaft, ca. 2 € pro Arbeitsstunde. Die Helfer sind auch dann gesetzlich versichert, wenn der Bauherr ihre Anmeldung wissentlich oder unwissentlich versäumt. Dann droht dem Bauherrn allerdings ein Bußgeld.

Achtung

In gewissen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung bei Bauhelfern nicht. Nämlich dann, wenn es sich bei der Hilfe nicht um eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit, sondern um eine Gefälligkeit handelt. Der Übergang zwischen diesen beiden ist allerdings gesetzlich nicht klar geregelt. Je enger aber das soziale Verhältnis zwischen Bauherr und Bauhelfer ist, desto eher wird (in der Rechtssprechung) von einer Gefälligkeitshandlung gesprochen.

Ein privater Unfallschutz ist für Bauhelfer möglich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber der Bauherr selbst und sein Ehepartner brauchen privaten Unfallschutz. Legen sie als Bauherr am Bau selbst mit Hand an, sollten Sie sich während des Hausbaus über eine private Unfallversicherung absichern.