Ratgeber

Vorwort

Am 05.03.2001 hat die Europäische Kommission nach Verhandlungen der europäischen Verbraucherschutzorganisation und der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände eine Empfehlung für einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten (Kodex) erlassen. Dieser Kodex wurde durch die Landesbausparkassen gezeichnet und somit freiwillig anerkannt, die Vorgaben des Kodex bis zum 30.09.2002 umzusetzen.

Die umfassende und transparente Information der Verbraucher, die ein Baufinanzierungsdarlehen aufnehmen möchten, ist das Ziel des Verhaltenskodexes. Die Vergleichbarkeit von Baufinanzierungsdarlehen soll dadurch national und grenzüberschreitend gefördert werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Kodex vor, dem Kunden

  • allgemeine Informationen über die im Angebot befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite sowie
  • in einer vorvertraglichen Phase individuelle Informationen, die in einem „Europäischen Standardisierten Merkblatt“ darzustellen sind,

zur Verfügung zu stellen.

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