Zusatzsicherheiten

Banken können unter bestimmten Umständen zusätzliche Sicherheiten verlangen. Hierzu zählen z. B. Bürgschaften von Banken oder vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von Verwandten, Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen oder aus Bausparverträgen sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.

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