Verbindlichkeiten bei Antragstellung

Als Verbindlichkeiten bei Antragstellung bezeichnet man alle laufenden Verbindlichkeiten, die der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Beantragung des Darlehens hat. Im Unterschied zum Vermögen bei Antragstellung fließen diese Verbindlichkeiten indirekt mit in die Berechnung des Darlehens ein.

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