Tilgungsaussetzung
Unter versteht man die Vereinbarung mit einem Kreditinstitut, die vereinbarte Tilgung gegen entsprechenden Ersatz auszusetzen, wie z. B. gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer Kapitallebensversicherung. Während der Laufzeit zahlt der Darlehensnehmer lediglich die vereinbarten Zinsen an die Bank. Darlehen mit werden auch Bankvorausdarlehen genannt.
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