Sparzulage
Die kann auch als Arbeitnehmersparzulage bezeichnet werden. Arbeitnehmer können nach dem Vermögensbildungsgesetz jährlich bis zu ca. 468 € vermögenswirksam sparen, beispielsweise durch Einzahlung in einen Bausparvertrag.
Der Arbeitgeber überweist diese Zulage in Abhängigkeit des entsprechenden Tarifvertrages oder einzelvertraglicher Vereinbarung anteilig oder ganz direkt an den Arbeitnehmer.
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