Sonderausgaben

Im Steuerrecht (§§10, 10a-f EStG) genau festgelegte Aufwendungen, die im Rahmen der Einkommensbesteuerung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können (z.B. Kosten vor Bezug eines Eigenheims, Aufwendungen für die Altersvorsorge, Ausbildungskosten, Spenden, Unterhaltungsleistungen an getrennt lebende Ehegatten, Kirchensteuer, der Verlustrücktrag und- vortrag sowie die Abzugsbeträge zur Förderung des Wohneigentums).

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