Schlichtungsstelle

Zunächst sollten Sie sich direkt an die Bausparkassen wenden, wenn Sie nicht zufrieden sein sollten. Diese werden sich sicherlich bemühen, eine beiderseits zufrieden stellende Lösung zu finden. Wenn sich die Angelegenheit dennoch nicht einvernehmlich beilegen lassen sollte, haben Sie die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten.

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