Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages

In der Regel ist das Erbbaurecht ein zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Dafür wird eine Gebühr, der so genannte Erbbauzins, erhoben. Bei einer Finanzierung ist es wichtig, wie lange der Erbaurechtsvertrag noch für dieses Grundstück läuft (Restlaufzeit). Der verbleibende Zeitraum muss die voraussichtliche Laufzeit des Darlehens übersteigen.

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