Nominalbetrag

Der (nominal = dem Namen nach) ist ein Nennbetrag des Darlehens, welcher im Vertrag vereinbart wurde. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag, den der Darlehensnehmer dann erhält, ist oft geringer als der Nominalbetrag, da noch vom Nennbetrag verschiedene Gebühren abgezogen werden.

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