Grundbuch

Das ist ein öffentliches Register, welches in der Regel beim Amtsgericht geführt wird und dort auch eingesehen werden kann. Jedes Grundstück des Bezirks ist im auf einem gesonderten Grundstücksblatt eingetragen. Das besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei so genannten Abteilungen, welche Auskunft geben über das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse sowie die auf dem Grundstück ruhenden Belastungen.

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