Fortsetzung des Vertrages

Sie können auf die Zuteilung verzichten, um das Anfallen von Bereitstellungszinsen zu verhindern, weil Sie z.B. das Bauspardarlehen zu diesem Zeitpunkt noch nicht benötigen. Der Vertrag wird dann fortgesetzt. Sie können Ihre Rechte aus der früheren Zuteilung jederzeit wieder geltend machen.

Kredit­vergleich
Kostenlos und schufaneutral
mit Online-Sofortzusage