Damnum

Als Disagio oder auch (Abgeld) bezeichnet man die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und der tatsächlichen, unter dem Nennbetrag liegenden Auszahlung eines Darlehens. Dieses Abgeld, welches für die Gewährung des Kredites erhoben wird, wird meist in Prozent des Darlehensbetrages ausgedrückt und meist schon bei der Auszahlung der ersten Rate in voller Höhe einbehalten.

Das Disagio gehört zu den Geldbeschaffungskosten und ist somit sofort in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.

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