Annuität

Die vom Darlehensnehmer zu erbringende Jahresleistung für ein aufgenommenes Darlehen, d.h. der Betrag, den der Darlehensnehmer jedes Jahr an die Bank zurückzahlen muss, bezeichnet man als Annuität.

Diese setzt sich aus der Zinsleistung (Bezahlung von Zinsen an die Bank für die Gewährung des Darlehens) und der Leistung zur Tilgung des Darlehens (das eigentliche Zurückzahlen des Darlehens) zusammen. Zinssatz und Tilgung werden in Prozent des aufgenommenen Darlehensbetrages (nominale Darlehenssumme) ausgedrückt.

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