Ratgeber

Ambulante Zusatzversicherung

Generell unterscheidet man bei einer ambulanten Behandlung in zwei Leistungssektoren. Zum einen in Tarifangebote für zahnärztliche Behandlungen und zum anderen in allgemein Ärztliche. Die Art der Fürsorge zeichnet sich dadurch aus, dass der Arzt den Patienten in der eigenen Wohnung, im Krankenhaus oder der Praxis behandelt. Nach dem ärztlichen Eingriff, kann der Patient meist die Krankenstation verlassen. Ist dies nicht der Fall, so muss er stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Eine ambulante Zusatzversicherung umfasst Untersuchungen, Beratungen und spezielle Sonderleistungen. Je nach Tarif kann sie auch Arzneimittel und Vorsorgeuntersuchungen beinhalten.