Sommer, Sonne, Urlaubszeit — statistisch gesehen passieren 77 Prozent aller Unfälle in der Freizeit. Wer sich also fernab des heimischen Bürostuhls in sonnige Gefilde begibt, lebt scheinbar ein bisschen gefährlicher als sonst. Tatsächlich birgt die Reise- und Ferienzeit ein erhöhtes Gefahrenpotential und ruft auch die meisten Notarzteinsätze hervor. Meist sind es nur kleinere Verletzungen. Psychologisch gesehen sorgen ausgelassene Stimmung oder fremde Orte für vermehrte Unachtsamkeit.
Rund neun Millionen Unfallopfer zählt Deutschland jedes Jahr. In seltenen Fällen tragen die Betroffenen bleibende Verletzungen davon. Dafür zahlt die gesetzliche Unfallversicherung aber keinen Cent, da sie nur für Unfälle auf dem Arbeitsweg sowie am Arbeitsplatz aufkommt. Wer beim Reitsport, im Straßenverkehr oder beim häuslichen Fensterputz verunglückt, muss die Folgekosten selbst tragen. Und diese können im Falle einer dauerhaften Invalidität enorme Ausmaße annehmen.
Eine private Absicherung schützt zwar nicht vor Unfällen, sorgt aber für eine erhebliche Erleichterung, falls eine finanzielle Dauerbelastung entsteht — Einbußen des Einkommens, Umbau des Hauses oder die Umschulung bei einem notwendigen Berufswechsel. Neben persönlichen oder körperlichen Einschränkungen können dann noch einige bürokratische Belastungen dazukommen.
Wer eine private Unfallversicherung besitzt, erhält im Leistungsfall eine Berufsrente bzw. eine Einmalzahlung. Die Zahlungen staffeln sich nach dem Grad der Invalidität. Im schlimmsten Fall ist die eigene Arbeitskraft gefährdet und zieht die ganze Familie in Mitleidenschaft. Berufsunfähigkeitsversicherungen haben zwar das gleiche Ziel, zahlen aber nur im Falle von Invalidität durch Krankheit.
Insbesondere Personen, die ausschließlich im Haushalt tätig sind, besitzen trotz ihres langen Arbeitstages gar keine gesetzliche Absicherung. Zudem kommt, dass nicht einmal jeder Unfall, der während der Arbeitszeit passiert, versichert ist. Die Tätigkeit muss unter festgelegten Kriterien für das Unglück verantwortlich sein. Der berühmte‚ übermüdete Mitarbeiter, der vom Bürostuhl fiel’, sei hier exemplarisch aufgeführt. Es gelten eine Vielzahl von Regelungen, die einen Arbeitsunfall definieren und die gesetzliche Versicherung dann dafür haftbar machen — oder eben nicht.
Der private Versicherungsschutz kann individuell zusammengestellt oder entsprechend der Prämienhöhe erweitert werden. Dies orientiert sich daran, wie viel Verantwortung man als (Haupt-) Versorger trägt. Ebenfalls kann die Todesfallleistung vereinbart werden, die innerhalb der ersten 12 Monate nach Eintritt des Unfalls wirksam wird.
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