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Die Berufsgenossenschaft und die Unfallkassen sind die zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist es von der Art des Aufgabenbereiches sowie von der Organisationsform anhängig, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist. Überwiegend tätig in gewerblichen Bereichen, Vereinen und Initiativen ist die Berufsgenossenschaft. Sie ist hier Träger der Unfallversicherung im gesetzlichen Bereich. Es gibt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Diese ist der Träger der Unfallversicherung in Gesundheitsdiensten, welche nicht staatlich organisiert sind. Zum anderen gibt es die Verwaltungsgenossenschaft. Diese versichert ehrenamtliche Menschen, welche beispielsweise in kirchlichen Bereichen aktiv sind.
Neben dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im gewerblichen Bereich gibt es noch Träger im öffentlichen Bereich. Zuständig sind Versicherungsträger des Bundes und der Länder. Sofern sich also eine Einrichtung in öffentlicher beziehungsweise kommunaler Trägerschaft befindet, besteht ein Unfallversicherungsschutz in öffentlicher Form. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Für die Feuerwehren des Bundeslandes steht eine Feuerwehr-Unfallkasse zur Verfügung. Für den landwirtschaftlichen Bereich steht die sogenannte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland zur Verfügung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der gegliederten Sozialversicherung in Deutschland. Sie soll Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten finanziell absichern und die Leistungsfähigkeit des Geschädigten mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen. Berufsgenossenschaften sind oft Mitgliedschaften, die verpflichtend sind. Als Gegenleistung bieten sie neben einer Absicherung auch Lehrgänge und Lernmittel an.
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