
Verbraucher können bei der Ausgestaltung ihrer Finanz- und Versicherungsprodukte mit Blick auf Steuern eine Reihe von Vorteilen vereinnahmen. Im Bereich der privaten Altersvorsorge gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Mit der Riester-Rente und der Rürup-Rente setzt der Staat hier verschiedene steuerliche Anreize, um Verbrauchern das Sparen für das Alter schmackhaft zu machen.
Bei der Konzeption der Riester-Rente hatte der Staat die rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer im Blickfeld. Mit der Riester-Rente gibt er ihnen ein Instrument in die Hand, mit der sie den Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung begegnen können. Dabei werden Riester-Sparer mit direkten Zuschüssen in Form der Grund- und Kinderzulage sowie gegebenenfalls durch weitere Steuervorteile gefördert. Den zusätzlichen Steuervorteil gibt es für die Sparer dann, wenn er für sie besser ist als die Zulagenförderung. Im Rahmen der Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt automatisch, ob Steuervorteile zu gewähren sind.
Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an die nicht rentenversicherungspflichtigen Freiberufler und Selbstständige. Ihnen ist der Weg zur Riester-Rente in der Regel versperrt. Seit Einführung der Rürup-Rente können auch sie in den Genuss der staatlich geförderten Altersvorsorge kommen und somit Steuern sparen. Ermöglicht wird das durch den Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen. Hierbei können die Beiträge zugunsten der Rürup-Rente bis zu gewissen Höchstgrenzen von der Steuer abgesetzt werden. Alleinstehende können so bis zu 20.000 Euro und Verheiratete bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen.
Diese Höchstbeträge können allerdings erst ab 2025 voll bei der Steuer angesetzt werden. Bis dahin gelten Übergangsregelungen, die eine jährliche Anhebung des Sonderausgabenabzugs um zwei Prozent vorsehen. So konnten beispielsweise im Jahr 2010 70 Prozent des Höchstbetrags angesetzt werden. Ein Alleinstehender konnte in diesem Beispiel also bis zu 14.000 Euro an Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.
In der Rentenphase ist es allerdings vorbei mit dem Steuern sparen. Frischgebackene Riester-Rentner werden dann durch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung voll zur Kasse gebeten. Für die Riester-Rente müssen also die vollen Steuern gezahlt werden.
Bei der Rürup-Rente gestalten sich die Regelungen zur Steuer etwas anders. Hier kommt es entscheidend darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Rente erstmals bezogen wird. Grundsätzlich gelten auch hier die nachgelagerten Steuern. Die greift aber erst für Rürup-Rentner, die ab 2040 die Rente beziehen. Bis dahin gilt im Rahmen einer Übergangsregelung eine anteilsmäßige Pflicht zur Steuer. Der Steuersatz hängt dabei vom Beginn der Rente ab und gilt, einmal ermittelt, für die gesamte Rentenphase.
Begonnen hat der Übergang zu den nachgelagerten Steuern 2005 mit einem steuerpflichtigen Anteil von 50 Prozent. Bis 2020 wird der steuerpflichtige Anteil jährlich um zwei Prozent angehoben. Ab 2020 erhöht sich der Steuersatz jährlich bis zum Abschluss der Übergangsregelung um ein Prozent. Rürup-Rentner werden also ab 2040 die vollen Steuern schultern müssen.
Auch im Versicherungsbereich können durch Abzugsfähigkeit Steuern gespart werden. So ist die Unfallversicherung beispielsweise von der Steuer absetzbar. Allerdings gilt hier eine begrenzte Abzugsfähigkeit von der Steuer. Nur wenn die Unfallversicherung im Zusammenhang mit der Absicherung beruflicher Risiken steht, kommt der Abzug von der Steuer infrage. Die private Unfallversicherung versichert das Unfallrisiko nun überall und rund um die Uhr. Das Finanzamt erkennt aber nur die Beiträge für den Abzug von der Steuer an, die den Versicherungsschutz in der Arbeit und auf den Arbeitswegen gewährleisten. Sprich: Die Beiträge für die Unfallversicherung können nur anteilig für die Steuer in Form von Werbungskosten berücksichtigt werden.
Im Dickicht der Steuern und Paragrafen ist es für Verbraucher schwer, den Durchblick zu behalten. Ohne die Steuer Tipps eines Experten ist es für sie komplex, das komplette Sparpotenzial bei den Steuern auszuschöpfen. Um unter Gesichtspunkten der Steuer alle Vorteile im Bereich Vorsorge und Versicherung zu vereinnahmen und so möglichst viel Steuern zu sparen, sind Verbraucher in aller Regel auf die Expertise eines Steuerexperten angewiesen. GELD.de hilft Ihnen bei der Suche, einen kompetenten und erfahrenen Experten im Bereich der Steuern zu finden.