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Merkmale für die Zuordnung der Lohnsteuerklasse

Folgende Merkmale sind für die Zuordnung der Lohnsteuerklasse relevant:

Lohnsteuerklasse I

Arbeitnehmer, die:

  • ledig oder geschieden sind
  • verheiratet sind, Ehegatte aber im Ausland lebt
  • verheiratet sind, aber dauernd getrennt leben
  • verwitwet sind keinen Anspruch mehr auf Steuerklasse III haben.

Lohnsteuerklasse II

Arbeitnehmer, die:

  • Bedingungen für Steuerklasse I erfüllen und
  • mindestens ein Kind im Haushalt lebt

Lohnsteuerklasse III

Verheiratete Arbeitnehmer:

  • die ihren Wohnsitz beide im Inland haben
  • die nicht dauernd getrennt leben
  • bei denen ein Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht oder
  • bei denen ein Ehepartner Arbeitslohn bezieht und der andere Ehepartner in Steuerklasse V eingereiht ist

Lohnsteuerklasse IV

Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten:

  • Arbeitslohn beziehen
  • Wohnsitz im Inland haben
  • nicht dauernd getrennt leben

Lohnsteuerklasse V

wenn ein Ehegatte bereits in Steuerklasse III eingereiht wurde:

  • beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn können beide in Steuerklasse IV
  • oder ein Ehegatte in Steuerklasse III und der andere in Steuerklasse V eingereiht werden
  • Steuerklasse V eignet sich für Ehegatten die eine vorübergehende Tätigkeit ausüben bei der das Einkommen so gering ist das die Freibeträge, die Steuerklasse IV enthält, nicht ausgeschöpft werden

Lohnsteuerklasse VI

Arbeitnehmer die, gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen:

  • Steuerklasse wird auf zweiten bzw. jeder weiteren Lohnsteuerkarte eingetragen
  • sollte den Arbeitgeber vorgelegt werden, von dem am wenigsten Arbeitslohn bezogen wird

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