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Risikolebensversicherung – Schutz für die Hinterbliebenen

Die Risikolebensversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung. Als reine Risikoversicherung ist sie abzugrenzen von der klassischen Kapitallebensversicherung. Anders als in der Kapitallebensversicherung, die Altersvorsorge mit Todesfallschutz kombiniert, sind bei der Risikolebensversicherung keinerlei Sparziele anvisiert. Risikolebensversicherungen dienen ausschließlich der finanziellen Absicherung des Todesfallrisikos. Daher sind bei Risikolebensversicherungen auch die Beiträge wesentlich niedriger als bei kapitalbildenden Lebensversicherungen.

Der Gesamtbeitrag setzt sich bei einer Risikolebensversicherung aus den Beitragskomponenten Risikobeitrag und Verwaltungskostenbeitrag zusammen. Einen Sparbeitrag gibt es hier nicht. Die Höhe des Risikobeitrags wird anhand von Sterbetafeln ermittelt. Sterbetafeln erfassen für jedes Geburtsjahr die statistische Sterbewahrscheinlichkeit und sind die Kalkulationsgrundlage für die Prämie in der Risikolebensversicherung.

Risikolebensversicherung – ein Muss für Versorger

Die Risikolebensversicherung richtet sich vor allen Dingen an all jene, die finanzielle Verantwortung für andere Menschen tragen. Fällt der Versorger weg, stehen Hinterbliebene nicht nur vor einem immensen persönlichen Verlust, sondern häufig auch vor großen finanziellen Engpässen. Nicht selten droht ihnen die Armutsfalle.

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Denn die gesetzlichen Leistungen in Form der Witwenrente und/oder Waisenrente reichen bei Weitem nicht aus, um im Fall der Fälle das Einkommen des Verstorbenen zu ersetzen. Zudem ist die Auszahlung dieser Renten an Voraussetzungen geknüpft, die nicht immer erfüllt sind. So kommt die Witwenrente in der Regel nur dann zur Auszahlung, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt worden ist.

Gesetzliche Leistungen reicht nicht aus

Zudem müssen Ehen, die nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, mindestens ein Jahr Bestand gehabt haben. Eine Ausnahme wird hiervon gemacht, wenn der Ehepartner infolge eines Unfalltodes gestorben ist. Selbst wenn ein Anspruch auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente besteht: Mit den gesetzlichen Leistungen allein kann der Einkommensverlust nicht aufgefangen werden. Es bleibt eine Versorgungslücke.

Diese kann adäquat mit einer privaten Risikolebensversicherung geschlossen werden. Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person innerhalb der vertraglich festgelegten Laufzeit sterben sollte. Die Laufzeit sollte der Dauer der bestehenden Versorgungsverhältnisse Rechnung tragen. Sind Kinder zu versorgen, sollten die voraussichtlichen Ausbildungszeiten maßgeblich für die Laufzeit einer Risikolebensversicherung sein.

Versicherungssumme: mindestens das Dreifache des Jahresbruttos

Vor dem Abschluss von Risikolebensversicherungen müssen sich Verbraucher auch mit der Frage nach der Höhe des Versicherungsschutzes auseinandersetzen. Auf allgemeingültige Antworten können sie dabei allerdings nicht zurückgreifen. Letztlich muss jeder Einzelfall gesondert unter die Lupe genommen werden. Eine grundlegende Orientierung bieten Verbraucherschützer insoweit, als sie Mindestanforderungen an die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung stellen: Sie empfehlen als Faustregel, dass mindestens das Dreifache des Jahresbruttoeinkommens als Versicherungssumme bestimmt werden sollte.

Verbraucherschützer empfehlen auch, möglichst früh an eine Risikolebensversicherung zu denken. Denn je jünger und gesünder, desto günstiger sind die Versicherungsprämien für Risikolebensversicherungen. Vor allen Dingen ersparen sich Verbraucher mit guter Gesundheit die Unannehmlichkeiten, die bei Antragstellern mit Krankheiten ins Haus stehen. Hintergrund: Bei vielen Vorerkrankungen erheben Versicherer einen zusätzlichen Beitrag für das erhöhte Risiko (Risikozuschlag) oder schließen das einzelne Risiko ganz vom Versicherungsschutz aus (Risikoausschluss). Schlimmstenfalls können Anträge auf Risikolebensversicherungen auch abgelehnt werden (Risikoablehnung).

Hypotheken absichern mit Risikolebensversicherungen

Risikolebensversicherungen werden häufig als sogenannte Restschuldversicherungen eingesetzt. Insbesondere bei Immobilienkrediten ist es Standard, sie mit einer Restschuldversicherung zu verknüpfen. Viele Kreditinstitute machen die Vergabe von Immobilienkrediten sogar vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig. Der Kreditgeber ist somit vor dem todesfallbedingten Kreditausfall abgesichert.

Doch Verbraucher, die mit einer Risikolebensversicherung ihren Immobilienkredit abgesichert haben, dürften weniger das Wohlergehen der Bank als vielmehr die Existenzsicherung der Hinterbliebenen im Blick gehabt haben. Denn die Risiko Lebenversicherung ermöglicht Hinterbliebenen die Bedienung des Kredits und somit den Verbleib in den eigenen vier Wänden.

Risikolebensversicherungen vergleichen

Die Laufzeit der Restschuldversicherung wird üblicherweise an die Kreditlaufzeit gekoppelt. Die Ausgestaltung der Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung gilt dann als optimal, wenn die versicherte Summe Hand in Hand mit der Darlehensrestschuld geht. Da die Darlehensrestschuld wegen der laufenden Tilgung sukzessive abnimmt, fällt also auch die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung mit fortschreitender Vertragsdauer.

Auf dem Markt für Risikolebensversicherungen gibt es eine Reihe von Anbietern, die sich mitunter erheblich im Preis unterscheiden. Um einen Überblick über die Preisunterschiede zu erhalten, können Verbraucher Vergleichsportale nutzen und die verschiedenen Angebote nach Kostengesichtspunkten gegenüberstellen.

Mehr zur Risikolebensversicherung in unseren FAQ und allgemeinen Informationen

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