Nichtraucher können sich, im Gegensatz zu Rauchern, günstiger versichern. Denn laut Statistik sterben Raucher wesentlich früher als Nichtraucher. Versicherer bieten Nichtrauchern z. T. erhebliche Rabatte an.
In der Regel gilt man als Nichtraucher, wenn man in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss überhaupt nicht geraucht hat. Ein Raucher, der sich im Versicherungsantrag als Nichtraucher ausgibt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Stirbt er an einer Krankheit, die auf das Rauchen zurückgeführt werden kann, zahlt der Versicherer den Hinterbliebenen höchstens die gleiche Versicherungssumme aus, mit der sich Raucher mit dem gleichen Beitrag hätten versichern können.
Einige Versicherer verweigern den Versicherungsschutz in diesem Fall sogar ganz. Raucht der Kunde vor Vertragsabschluss nicht, fängt irgendwann danach jedoch mit dem Rauchen an, muss er dies dem Versicherungsunternehmen umgehend melden. Daraufhin wird er in den Tarif für Raucher eingestuft. Auch Gelegenheitsraucher können keinen Nichtrauchertarif in Anspruch nehmen. Es gibt aber auch günstige Angebote bei Tarifen, die allen Kunden offen stehen.
Der Versicherer hat das Recht, von Kunden mit Nichtrauchertarif eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen, die bestätigt, dass sie nikotinfrei leben. Der Versicherte muss sich dafür einem Urintest unterziehen. Dabei wird die Konzentration von so genannten Cotinin, einem Abbauprodukt von Nikotin, untersucht. Die Versicherer machen von dieser Möglichkeit jedoch selten Gebrauch. In der Regel reicht ihnen die Nichtraucher-Erklärung des Kunden in den Gesundheitsfragen des Versicherungsantrages.
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