Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe (optional buchbar)
Krankheitsfälle im Ausland können teuer werden, insbesondere Behandlungen im Krankenhaus oder Krankenrücktransporte. In der Reisekrankenversicherung werden Ihnen die anfallenden Kosten für notwendige Heilbehandlungen im Ausland bei stationärer oder ambulanter Behandlung erstattet. Sofern Sie den Wunsch haben, in ein Krankenhaus an Ihrem Heimatort verlegt zu werden, und aus medizinischer Sicht nichts gegen den Transport einzuwenden ist, organisiert der Versicherer für Sie den Krankenrücktransport und übernimmt die anfallenden Kosten. Die Selbstbeteiligung beträgt in unserem Tarif für Heilbehandlungskosten im Ausland € 100,- je Versicherungsfall.
