Ratgeber

Mietnomaden loswerden

Mietnomaden sind der absolute Alptraum eines jeden Vermieters. Es handelt sich dabei um Menschen, die von einer Wohnung zur anderen wandern, keine Miete bezahlen und leider auch sehr häufig das private Eigentum des Vermieters zerstören. Sie haben meist nur wenig Besitz und nutzen das kostenfreie Wohnen so lange, bis die Zwangsräumung vollzogen wird.

Gibt es eine Mietnomaden-Liste?

Eine wirklich verlässliche und aussagekräftige Mietnomaden-Liste gibt es in Deutschland nicht. Die Datenschutzgesetze lassen dies nicht zu. Zwar existieren einige Portale, die gegen geringe Kosten vage Auskünfte erteilen, aber einen Schutz für gebeutelte Vermieter stellen sie nicht dar.

Wie kann ich Mietnomaden erkennen?

Dies ist ein sehr schwieriges Unterfangen. Menschen, die bewusst eine geringe oder gar keine Miete bezahlen wollen, präsentieren sich bei Besichtigungsterminen in allerbester Absicht. Sie sind gut angezogen, sehr freundlich und hinterlassen einen sehr sympathischen Eindruck. Es sind schon sehr umfangreiche Menschenkenntnisse erforderlich, um Mietnomaden an ihrem äußeren Erscheinungsbild oder ihrem Verhalten zu erkennen.

Verschiedene Nachweise können helfen

Selbstverständlich hat jeder Vermieter das Recht, sich den Ausweis von potentiellen Mietern vorzeigen zu lassen. Für jeden Mietvertrag wird heutzutage eine Schufa-Auskunft erwartet. Sie bietet einen guten Überblick über die finanzielle Situation des Mietbewerbers und sollte unbedingt Voraussetzung für das Zustandekommen eines Mietvertrages sein. Hervorragend eignet sich die Vermieterauskunft. Wer drei positive Vermieterauskünfte hintereinander nachweisen kann, ist mit Sicherheit kein Mietnomade und könnte als neuer Mieter durchaus in Betracht kommen.

Selbsthilfe unter Vermietern

Es ist absolut zulässig, Kontakt zum Vormieter aufzunehmen. Dies ist im Übrigen eine Praxis, von der auch manche Arbeitgeber Gebrauch machen, nur dass sie eben den vorangegangenen Arbeitgeber ihres Bewerbers kontaktieren. Innerhalb kleiner Ortschaften funktioniert die Kommunikation immer besser als in großen Städten, in denen die Anonymität Mietnomaden schützt. Es existiert eine so genannte Schwarze Liste gegen Mietnomaden im Internet, bei der entsprechende Personen gemeldet werden können. Aber wie bereits erwähnt, greift auch hier der Datenschutz, der natürlich auch für Mietpreller gilt.

Wie kann ich als Vermieter Mietnomaden loswerden?

Freiwillig ziehen solche Menschen nicht aus. Ganz im Gegenteil, sie werden alles versuchen, eine Räumungsklage in die Länge zu ziehen. Es ist also ein zeitaufwändiges und nervenaufreibendes Unterfangen, bis Mietpreller endlich ausziehen müssen. Ohne anwaltliche Hilfe und ohne Einschaltung der Amtsgerichte ist dies nicht zu schaffen. Ist ein Mieter jedoch mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand, kann ihm bereits fristlos gekündigt werden. Allerdings zeigen sich Mietnomaden dadurch wenig beeindruckt. Sie werden keine Anstalten machen, eine Wohnung freiwillig zu verlassen. Der einzig wirklich erfolgreiche Weg ist der über Anwalt und Gericht, also der Räumungsklage und Zwangsräumung, die oben ausführlich beschrieben wurden.

Option Berliner Modell

Auch die Räumung nach dem Berliner Modell ist erst möglich, wenn der Gerichtsvollzieher über das Gericht einen Räumungstitel erhält. Leider fließt bis dahin sehr viel Zeit ins Land. Zeit, die den Vermieter Geld kostet und während der er auf seine Mieteinnahmen unfreiwillig verzichtet. Entscheidet er sich für das Berliner Modell, kann er zumindest die Kosten für den Umzug einsparen. Allerdings ist er verpflichtet, das Hab und Gut so lange aufzubewahren, bis die Frist zur freiwilligen Abholung verstrichen ist. Erfahrungsgemäß ziehen Mietnomaden nicht mit wertvollen Gegenständen umher, so dass auch aus Versteigerungsaktionen keine hohen Summen zu erwarten sind.

Mieteinbußen und weitere Kosten

Abgesehen von den ausstehenden Mieteinnahmen, trägt der Vermieter die Kosten der Renovierung, Sanierung und des Umzuges. Diese beachtlichen Summen können zwar über den Rechtsweg einer Klage wieder geltend gemacht werden, jedoch sind die Erfolgsaussichten nicht allzu groß. Der Vermieter wird vermutlich zu einem mehrerer Gläubiger, die prozentual aus einem eventuellen Vermögen der Mietnomaden bedient werden. Anders verhält es sich, wenn eine Vermieterrechtsschutz vorhanden ist, die für das Gerichtsverfahren aufkommt.

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