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Entscheidet sich ein Mandant während eines laufenden Prozesses, den ihn vertretenden Anwalt auszutauschen, so bleiben die Leistungen der Rechtsschutzversicherung beim Anwaltswechsel bestehen. Ebenso werden die durch den Wechsel notwendigen Mehrkosten durch die Versicherung übernommen. Hierzu wird geprüft, ob der Anwaltswechsel objektiv notwendig war. Voraussetzung dafür ist eine mangelhafte Vertragserfüllung durch den Rechtsanwalt, bloße Zweifel oder Unstimmigkeiten zwischen Mandant und Anwalt genügen nicht. Bei mangelhafter Vertragserfüllung jedoch kann der Mandant den Vertrag mit dem Anwalt kündigen und sich durch einen anderen Anwalt vertreten lassen, ohne dass die Rechtsschutzversicherung bei einem Anwaltswechsel für den konkreten Fall erlischt.
Der Wechsel des Anwaltes durch den Mandanten hat zur Folge, dass der bisherige Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch verliert, wenn nachgewiesen werden kann, dass seine Tätigkeit für den Versicherungsnehmer wertlos war. Sind diese Voraussetzungen gegeben, übernimmt die Rechtsschutzversicherung immer die Kosten für den neuen Anwalt. Die Versicherungsgesellschaft wird häufig nach der Anfrage durch den Mandanten den neuen Anwalt kontaktieren, um sich die Zusicherung geben zu lassen, dass durch den Wechsel keine Mehrkosten entstehen. Wenn der neue Anwalt dies zusagt, bleibt die Rechtsschutzversicherung beim Anwaltswechsel problemlos erhalten. Die Rechtsschutzversicherung leistet aber auch bei Mehrkosten, die durch den Anwaltwechsel entstehen, wenn diese Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind und zudem durch den Fall objektiv begründet werden können.
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