
Unter einer Lebensversicherung versteht man einen Vertrag, der an den Versicherungsnehmer oder seine Angehörigen einen bestimmten Betrag auszahlt, wenn dieser innerhalb eines festgelegten Zeitraums verstirbt oder einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. Die beiden gängigsten Formen der Lebensversicherung sind die Risikolebensversicherung und die kapitalbildende Lebensversicherung. Während der Risikoschutz ausschließlich im Todesfall des Versicherten zum Tragen kommt, baut die kapitalbildende Variante im Laufe eines festgelegten Zeitraums ein bestimmtes Vermögen auf. Dieses basiert auf den Einzahlungen des Versicherungsnehmers, auf der garantierten Rendite durch die Versicherung und auf einer Überschussbeteiligung zu Gunsten des Versicherungsnehmers, die sich aus den Gewinnen der Versicherungsgesellschaft ableitet.
Die Risikolebensversicherung eignet sich vorrangig zur Absicherung von Angehörigen. Verstirbt der Versicherungsnehmer, so zahlt die Lebensversicherung die Versicherungssumme direkt an den im Vertrag angegebenen Begünstigten aus. So lässt sich für Familienangehörige, Lebenspartner, Freunde oder Geschäftspartner eine wirksame Absicherung aufbauen, die im Todesfall zum Tragen kommt. Die Kapitallebensversicherung dient im Gegensatz hierzu eher dem Vermögensaufbau des Versicherten selber. Sie wird oft als private Rentenversicherung genutzt oder dient bei Tilgungsaussetzung der entsprechenden Darlehen auch häufig der Finanzierung einer Immobilie.
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