Für die Überlassung von Sach- oder Kapitalgütern erhält der Gläubiger vom Schuldner Geld: den Zins. Die dem überlassenen Kapital zugeschlagenen Zinsen werden in der nächsten Zinsperiode ebenfalls verzinst (man nennt das kapitalisiert: Somit entstehen Zinsen auf Zinsen, genauer: auf Kapital, dem die Zinsen zugeschlagen worden sind. Es entsteht der sogenannte Zinseszins. Durch die Berechnung von Zinseszins steigen sowohl das Vermögen wie auch die Schulden stark an: nämlich exponentiell. Das kann für Kreditnehmer fatale Folgen mit sich bringen, die durch den rasanten Anstieg der Schuldenlast zusätzlich in Anspruch genommen würden. Aus diesem Grund dürfen auch ausschließlich Kreditinstitute den Zinseszins berechnen - allerdings nur im eng gesetzten Rahmen des § 248 Abs. 2 BGB. Bei der Geldanlage sieht das wiederum anders aus, besonders bei kapitalbildenden Versicherungen. Eine Faustformel besagt: Die Zahl 72, dividiert durch den jeweils aktuellen Zinssatz, ergibt die Anzahl der Jahre, in denen das eingesetzte Kapital verdoppelt werden kann.
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