Vielen Arbeitnehmer ist unklar, ob bei einem Berufsunfall die gesetzliche Krankenversicherung zahlen muss oder aber eine anderweitige Absicherung besteht. Grundsätzlich ist bei einem Berufsunfall die Krankenversicherung nicht zuständig, sondern vielmehr die gesetzliche Unfallversicherung, die die Kosten für einen Unfall durch die berufliche Tätigkeit übernimmt. Zu dieser beruflichen Tätigkeit gehört unter anderem jedoch auch bereits schon der Weg zum Arbeitsplatz und auch der Weg nach Hause, sodass auch bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Ebenso fällt ein in einer Pause sich ereignender Berufsunfall nicht der Krankenversicherung zulasten. Da bei einem Berufsunfall die Krankenversicherung somit nicht die Behandlung übernimmt, müssen auch Zuzahlungen an die Krankenkassen nicht geleistet werden. Insbesondere bezieht sich diese Regelung auf die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro sowie Zuzahlungen für Medikamente, die im Rahmen eines Berufsunfalls von der Unfallversicherung nicht veranschlagt werden.
(Stand der Zahlen 01/11)
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