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Abrechnung Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld ist eine Zusatzversicherung im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Der Versicherungsnehmer erhält im Fall eines Krankenhausaufenthaltes ein Krankenhaustagegeld in einer im Versicherungsvertrag vereinbarten Höhe für jeden Tag, den er im Krankenhaus verbringt. Dem privat versicherten Selbstständigen oder Freiberufler dient das Krankenhaustagegeld als Ausgleich für den Umsatzausfall, den er während seines Krankenhausaufenthaltes hinnehmen muss. Der gesetzlich versicherte Patient hat einen Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung, sofern er in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht oder Arbeitslosengeld erhält. Hat er aber eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen, erhält er das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden vollen Tag, den er im Krankenhaus verbringt. Die von gesetzlich Versicherten zu leistende Zuzahlung an das Krankenhaus in Höhe von 10 Euro pro Tag kann insbesondere durch eine Krankenhaustagegeldversicherung als Belastung abgefangen werden. In der Regel sind Krankenhaustagegelder bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Tag Usus, wobei die Abrechnung des Krankenhaustagegelds pauschal erfolgt. Wofür das Geld letztlich verwendet worden ist, spielt bei der Abrechnung von Krankenhaustagegeld keine Rolle, da das Krankenhaustagegeld nicht zweckgebunden ausgezahlt wird, sondern eine generelle Entschädigung für die entstehenden Unannehmlichkeiten darstellt, die je nach persönlicher Situation in durchaus unterschiedlichen Arten auftreten kann. Für die Abrechnung des Krankenhaustagegelds muss daher nur ein Nachweis über die Dauer des Krankenhausaufenthalts erbracht werden.
(Stand der Zahlen 01/11)

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