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Heim | Recht | Pflicht

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Gut versichert statt verunsichert durch den Alltag

Heim, Recht, Pflicht decken grob das Risikospektrum ab, das im Alltag ohne entsprechende Versicherung problematisch werden kann. Das betrifft das Arbeitsleben ebenso wie den eigenen Hausstand oder die eigenen vier Wände.

Eigene und fremde Sachschäden versichern

Geht etwas daheim zu Bruch, wird etwas gestohlen, eingebrochen oder beschädigt, schützen die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung vor einem finanziellen Chaos. Nicht nur böswilllige Handlungen Dritter, sondern auch Schäden durch Feuer oder Leitungswasser sind damit abgedeckt.

Ein jeder sollte sich nicht nur gegen Schäden an seinem Eigentum versichern. Denn man trägt auch immer die Verantwortung für eigene Taten. Ehe man sich versieht, ist man schuld an einem Unfall, hat das Eigentum oder die Gesundheit anderer in Mitleidenschaft gezogen. Daher sollte die private Haftpflichtversicherung in keinem Haushalt fehlen. Diese Haftpflichtversicherung gehört zwar nicht zu den Pflichtversicherungen im engeren Sinn. Doch auch ohne gesetzliche Pflicht sollte man sich bezüglich der eigenen Haftung absichern. Denn jeder Bundesbürger ist bei Schädigung anderer verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Pflichtversicherungen im engeren Sinn

Pflichtversicherungen sind jene, die vom Gesetzgeber für mehrere Personen gleichermaßen vorgeschrieben sind. Im Versicherungsvertragsgesetz (§113 VVG) heißt es zum Thema Pflichtversicherungen: „Eine Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht (Pflichtversicherung), ist mit einem […] Versicherungsunternehmen abzuschließen.“

Versicherungen für Haftungsfragen

Solche Pflichtversicherungen sollen dem Schutz Dritter dienen und umfassen vor allem Haftpflichtversicherungen verschiedener Art. Wer motorisiert am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Ohne die spezielle Art der Pflichtversicherungen darf ein Kraftfahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Solche Pflichtversicherungen sollen dem Schutz Dritter dienen und umfassen vor allem Haftpflichtversicherungen verschiedener Art. Wer motorisiert am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Ohne die spezielle Art der Pflichtversicherungen darf ein Kraftfahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Krankenversicherung

Nicht zu vergessen: Auch die eigene gesundheitliche Grundabsicherung durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung gehört seit der Gesundheitsreform zu den Pflichtversicherungen jeden Bundesbürgers.

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