Eine Hausratversicherung sichert Ihr gesamtes persönliches bewegliches Inventar gegen:
ab.
Feuerschäden:
Hierunter zählen Schäden, die durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion oder durch Anprall von Flugkörpern (sollte ein UFO Ihre Schrankwand rammen ;-) ) entstanden sind. Allerdings sind Schwelbrände sowie das Implodieren vom Fernseher vom allgemeinen Versicherungsschutz ausgeschlossen, da die meisten Versicherer eine offene Flamme voraussetzen. Diese Schadensrisiken können Sie allerdings zusätzlich absichern.
Leitungswasserschäden:
Schäden, die durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder der damit fest verbundenen Anlagen, auftreten, zählen zu Leitungswasserschäden. Das heißt im Klartext, dass der Hausratversicherer Schadensersatz leistet, wenn Ihr Hausrat durch einen Rohrbruch, einen geplatzten Spül- oder Waschmaschinenschlauch oder eine überlaufende Badewanne beschädigt wurde.
Schäden durch Einbruchdiebstahl bzw. Vandalismus:
Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen die durch Einbruch gestohlenen Gegenstände. Auch bei Vandalismus springt die Versicherung ein. Beispiele hierfür sind: Der Einbrecher schlitzt ihr Sofa auf oder wirft Marmeladengläser an die Wand.
Sturm- und Hagelschäden:
Zu den eher selten vorkommenden Hausratschäden gehören Sturm- und Hagelschäden. Wenn solche Schäden allerdings passieren, sind die Kosten umso größer. Deckt beispielsweise ein Sturm Ihr Dach ab und der Regen verteilt sich auf die gesamte Einrichtung, wird Ihnen nicht viel mehr übrig bleiben als die Möbel wegzuwerfen.
Um allerdings die Versicherungsbedingungen für einen Schadenersatz zu erfüllen, muss der Sturm mindestens Windstärke 8 haben.
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