Grundsätzlich gibt es drei Kündigungsmöglichkeiten:
Kündigung zum Ablauf:
Der Vertrag muss bis spätestens drei Monate vor dessen Ablauf gekündigt werden. Sonst wird er automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Wenn Sie nach dem 25.06.1994 einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen haben, können Sie den erstmals (bis drei Monate vorher) nach Ablauf des fünften Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündigen.
Kündigung nach einem Schaden:
Der Vertrag kann innerhalb von einem Monat, nachdem die Schadensentschädigung gezahlt wurde, fristlos bzw. zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Unser Tipp: Sie sollten auf jeden Fall erst zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, denn dem Versicherer steht bei einer fristlosen Kündigung trotzdem noch der volle Jahresbeitrag zu.
Kündigung nach Prämienerhöhung:
Wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht ohne den Versicherungsschutz zu verbessern ist eine Kündigung möglich.
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Im Prinzip gehören alle Ge- und mehr...
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Mit dem Versicherungsschein erhalten Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft.
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