Versicherer Übersicht

Die Versicherungsgesellschaften in Deutschland

Das Risiko eines Unfalls, Unwetterrisiken, das Risiko der Berufsunfähigkeit – die Aufzählung ließe sich beliebig fortführen: Risiken gibt es überall, wo Menschen leben und arbeiten. Sie können den Menschen selbst oder sein Eigentum bedrohen. Diese Risiken kann ein Mensch allein tragen oder er sichert sich in der Gesellschaft mit anderen ab. Die Last, also das Risiko, wird dann in der Versicherungsgesellschaft oder -gemeinschaft auf viele Schultern verteilt. Heutzutage versteht man unter einer Versicherungsgesellschaft allgemein nicht den bloßen Zusammenschluss von Menschen, sondern ein Unternehmen, das eine Risikogemeinschaft vereint und darin jeden Einzelnen zu bestimmten Risiken versichert.

Private Versicherungsgesellschaften gewähren gegen eine Prämie, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet wird, Versicherungsschutz zur Absicherung von Risiken aller Art. Versicherungsgesellschaften werden in Deutschland nach Sparten eingeteilt. Der Grundsatz der Spartentrennung besagt, dass eine Versicherungsgesellschaft nur eine Versicherungssparte bedienen darf. So darf eine Versicherungsgesellschaft, die Lebensversicherungsgeschäfte betreibt, nicht gleichzeitig Krankenversicherungsgeschäfte durchführen und umgekehrt.

Die Spartentrennung stellt sicher, dass Beiträge und Leistungen ausschließlich in der jeweiligen Sparte verwendet werden. Damit wird Quersubventionierungen zwischen Versicherungsgesellschaften ein Riegel vorgeschoben und zugleich gewährleistet, dass Überschüsse verursachungsgerecht bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und somit bei deren Versicherten verbleiben. In der Praxis sieht das so aus, dass ein Versicherungsunternehmen, welches mit verschiedenen Versicherungssparten auf den Markt gehen will, entsprechende Versicherungsgesellschaften gründet und unter dem Dach eines Konzerns vereint.

Private Versicherungsgesellschaften sind abzugrenzen von allen Formen der staatlichen Sozialversicherung. Vor allem mit Blick auf die Finanzierung muss hierbei unterschieden werden zwischen dem Äquivalenzprinzip bei einer Versicherungsgesellschaft und dem Solidaritätsprinzip, welches das grundlegende Prinzip in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung darstellt. Anders als beim Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung wird der Versicherungsbeitrag beim Äquivalenzprinzip nicht nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen, sondern nach dessen individuellem Risiko ermittelt. Das Äquivalenzprinzip ist ein Kernelement des Versicherungsprinzips in der privaten Versicherungswirtschaft.

Dabei führt die Versicherungsgesellschaft Menschen, die von einem speziellen Risiko, zum Beispiel Berufsunfähigkeit, betroffen sind, zu einer Versichertengemeinschaft zusammen. Bei der Prämienermittlung berücksichtigt die Versicherungsgesellschaft, dass nur ein Teil der Versicherten von dem jeweilig versicherten Risiko betroffenen sein wird. Durch das gemeinsame Tragen der Risiken werden die Prämien des Einzelnen, die an die Versicherungsgesellschaft abgeführt werden, vergleichsweise günstig und somit für den Einzelnen tragbar. Das Versicherungsprinzip ermöglicht überhaupt erst, dass Versicherungsschutz für jeden erschwinglich wird.

Als erste deutsche Versicherungsgesellschaft, die das Versicherungsprinzip gewerbsmäßig anwandte und professionell Versicherungsgeschäfte betrieb, gilt die Hamburger Feuerkasse. Sie wurde 1676 von öffentlicher Hand ins Leben gerufen und ist heute noch als Versicherungsgesellschaft aktiv.

Die erste Versicherungsgesellschaft, die in Deutschland gewerbsmäßig Lebensversicherungen verkaufte, war die Gothaer Lebensversicherungsbank. Sie wurde 1827 auf Initiative vom Kaufmann Ernst Wilhelm Arnoldi in Gotha gegründet. Welche Entwicklung der Versicherungsmarkt in den nächsten Jahrzehnten noch nehmen sollte und welche volkswirtschaftliche Bedeutung heute den Versicherungsgesellschaften zukommt, konnte er damals noch nicht erahnen.

Der heutige Markt mit seiner Vielzahl an Versicherungsgesellschaften, Produkten und Tarifen ist für Otto Normalverbraucher schier unüberschaubar. So gibt es in Deutschland rund 100 Lebensversicherer, knapp 50 Private Krankenversicherungen und über 200 Schadenversicherungen. Insgesamt beaufsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach eignen Angaben knapp 600 Versicherungsgesellschaften.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung deutscher Versicherungsgesellschaften ist enorm: So haben die Versicherungsgesellschaften 450 Millionen Risiken von Bundesbürgern versichert. Rund 179 Milliarden Euro zahlen die Bürger für den Versicherungsschutz an die Versicherungsanbieter. Dem gegenüber stehen 138 Milliarden Euro, die von Versicherungsgesellschaften aufgewendet werden müssen, um Versicherungsfälle zu regulieren.
Die volkswirtschaftliche Tragweite von Versicherungen wird auch mit Blick auf Industrie und Gewerbe deutlich: Welche Unternehmen könnten beispielsweise den Wiederaufbau nach einer Unwetterkatastrophe aus eigener Kraft stemmen? Ohne Versicherungsschutz würden viele Unternehmen nach größeren Schäden die Tore schließen müssen.

Eine bedeutende Stellung nehmen Versicherungsgesellschaften auch als Arbeitgeber ein. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stehen rund 555.000 Menschen in Versicherungsgesellschaften in Lohn und Brot – und das vergleichsweise fest. Denn Arbeitsplätze in Versicherungsgesellschaften gelten als relativ krisensicher. Schließlich sind Risiken zum einen ein steter Begleiter des menschlichen Daseins. Zum anderen darf beispielsweise vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den damit verbundenen Kürzungen in der gesetzlichen Rente eher von einer zunehmenden Nachfrage nach Vorsorgeprodukten ausgegangen werden – mit beschäftigungssichernden Wirkungen im Umfeld der Versicherungsgesellschaften.

Übersicht über die Versicherungsgesellschaften:

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