ab 0,69 %eff. p.a. *

Kredit

* Standardkonditionen: 0,69% effektiver Jahreszins bei 1.000 EUR Nettodarlehensbetrag, 36 Monate Laufzeit, 0,69% gebundener Sollzins. Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV.
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Eine Sondertilgung bei Darlehen ist bei jedem Neuvertrag individuell verhandelbar

Beim Abschluss eines Darlehensvertrages denken die meisten Kreditnehmer noch nicht über eine Sondertilgung bei einem Darlehen nach. Über den gesamten Darlehenszeitraum berechnet, kann dies jedoch eine große Kostenersparnis für den Darlehensnehmer bringen. Eine Bank ist in der Regel nicht an einer Sondertilgung bei Darlehen interessiert, da sie mit langfristigen Einnahmen kalkuliert. In Zeiten sehr niedriger Zinsen empfehlen die meisten Banken möglichst kurze Zinsbindungsfristen. In Zeiten hoher Finanzierungszinsen legen sie Wert auf eine lange Zinsbindungsfrist. Darlehensnehmer, die sich die Möglichkeit zu Sondertilgungen einräumen lassen, können entsprechend den vertraglichen Bedingungen frei über eine Weiterführung oder Tilgung eines Darlehens entscheiden.

Bei einer Immobilienfinanzierung sollte eine Sondertilgung immer vereinbart werden

Eine Sondertilgung bei Darlehen kann im Darlehensvertrag vereinbart sein. Nach dem Gesetz besteht bei einer Immobilienfinanzierung nach Ablauf von 10 Jahren die Möglichkeit, das Darlehen zu tilgen oder mit einer sechsmonatigen Frist zu kündigen. In den 10 Jahren kann eine Sondertilgungsoption besonders von Vorteil sein, wenn unerwartet größere Geldbeträge zur Verfügung stehen und zur Tilgung eines Darlehens genutzt werden können. Im Laufe der Zeit kann es die eine oder andere Gehaltserhöhung geben, auch kann es Erbschaften geben. Bei einer vertraglich vereinbarten Sondertilgung werden extra Tilgungshöchstbeträge je Jahr sowie entsprechend wirkende Zinsaufschläge vereinbart. Die Sondertilgungen betragen dabei maximal 5% bis 10% des Darlehensbetrages pro Jahr.

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