ab 7 €/Person

Reiserücktritt

× Maximal 2 Erwachsene und mindestens ein mit­reisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschafts­verhältnis. Reisepreis ist der Gesamt­reise­preis der Familie.
Es handelt sich um ein Spezialprodukt, welches sich durch seinen besonderen Leistungsumfang auszeichnet. Es werden verschiedene Leistungsbausteine zur maximalen Risikoabsicherung von Reisenden kombiniert. Aus diesen Gründen wird nur ein Versicherer angeboten.
Erstinformation: GELD.de ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung.
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Reiserücktrittsversicherung Vergleich für alle Fälle

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise aus verschiedenen Gründen nicht antreten können und stornieren. Die Stornokosten sind besonders dann sehr hoch, wenn Ihr Reisetermin naht. Oftmals liegen sie kaum unter den Gesamtkosten von 100% des Reisepreises. Die Versicherung gegen Reiserücktritt übernimmt diese Kosten und verhindert so, dass Sie nicht doppelt bestraft werden, zum einen, weil Sie Ihre Reise nicht antreten können und zum anderen weil hohe Reiserücktrittskosten auf Sie zukommen. Gerade für teure und weit im Voraus gebuchte Reisen ist eine günstige Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen. Nutzen Sie dazu den kostenlosen Vergleich.

Reiserücktrittsversicherung vergleichen: Einfach und schnell

Der Reiserücktrittsversicherung Vergleich basiert für gewöhnlich auf dem Reisepreis, wobei die Reisepreise in Abstufungen „von – bis“ zugrunde gelegt werden. Die Berechnung erfolgt dabei ausschließlich auf der Grundlage von Tarifmerkmalen, das heißt:

  • Wer ist Versicherungsnehmer?
  • Wie alt ist der Versicherungsnehmer?
  • Wie hoch ist der Reisepreis?

Die Daten, die Sie für den Abschluss einer Rücktrittsversicherung angeben, richten sich vor allem nach der Versicherungsdauer. Dabei unterscheiden wir zwischen Versicherungen, die für eine einzelne Reise abgeschlossen werden oder Versicherungen, die innerhalb eines Jahres verschiedene Reisen versichern sollen. In jedem Fall sind Ihre persönlichen Daten als Versicherungsnehmer notwendig. Dazu wird für die einmal greifende Versicherung das Reiseziel benötigt. Wichtig ist hier auch der Reisepreis.

Mit der Jahresreiserücktrittsversicherung ganzjährig abgesichert

Die Reiseversicherung als Jahresversicherung gilt für beliebig viele Reisen und kann daher zu jedem beliebigen Zeitpunkt abgeschlossen werden. Sie gilt mit bestimmten Einschränkungen auch für Reisen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits gebucht waren. Die Bedingungen dabei sind die folgenden:

  • Die Reiserücktrittversicherung greift für bereits gebuchte Reisen nur, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses und dem Antritt der Reise noch mindestens 30 Tage liegen.
  • Ausnahme: Wird diese Frist von 30 Tagen unterschritten, gilt die Reiserücktrittversicherung trotzdem, wenn sie spätestens am dritten Werktag nach der Buchung der Reise abgeschlossen wird.
  • Für alle anderen in der Reiseversicherung enthaltenen Versicherungen gilt der Versicherungsschutz, sofern der Vertrag noch vor Antritt der bereits gebuchten Reise abgeschlossen wurde.
Tipp

Vergleichen Sie alle Reiserücktrittsversicherungen um zu sparen!

Gute Gründe für einen Reiserücktritt

Die Gründe für Ihren Reiserücktritt können sowohl im beruflichen Bereich liegen als auch krankheitsbedingt sein. Bedenken sollten Sie allerdings, dass für das Eintreten der Reiserücktrittsversicherung auch anerkannte Gründe gegeben sind. Längst nicht jede Versicherung zahlt immer, wenn eine Reise nicht angetreten wird. Wichtig ist also vor dem Abschluss einer günstigen Rücktrittsversicherung zu prüfen, in welchen Fällen diese Versicherung greift. Eine gute Versicherung zahlt immer, wenn:

  • Schwangerschaft die Reise unmöglich macht
  • Ihr Kind erkrankt
  • wegen Trennung kein Reiseantritt möglich ist
  • arbeitsbedingt die Reise nicht angetreten werden kann
  • Unfall oder Todesfall im familiären Umfeld den Reiseantritt unzumutbar machen
  • Sie als versicherte Person, Ihr Mitreisender oder auch enger Verwandter schwer krank werden, sich schwer verletzt oder gar sterben
  • Arbeitsplatzverlust besteht
  • aufgrund eines neuen Arbeitsplatzantritts Ihre Reise in die Probezeit fällt
  • das Eigentum beispielsweise durch Hochwasserschäden beschädigt wurde
  • bei Studenten und Auszubildenden Prüfungen anstehen
  • Unverträglichkeiten gegenüber dringend für das Reiseziel notwendigen Impfungen bestehen

Je nach Tarif zahlt eine günstige Reiserücktrittsversicherung auch bei Reiserücktritt wegen Schulwechsels, einer gerichtlichen Vorladung, einer Scheidungsklage oder gar der Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes. Auch ist den Vertragsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung zu entnehmen, ob eine Verspätung der Verkehrsmittel, wegen der die Reise abgesagt werden muss, ein Leistungsgrund ist. Bei der Vielfalt an möglichen Gründen für einen Reiserücktritt gibt es dennoch in bestimmten Situationen einen Leistungsausschluss für Reiserücktrittsversicherungen. Die Reiserücktrittsversicherung muss nicht zahlen, wenn die Reise wegen einer Krankheit nicht angetreten werden kann, die schon bei Vertragsschluss bekannt war oder gar behandelt wurde. Auch Vorsatz ist ein Ausschlussgrund für die Reiserücktrittsversicherung.

Worauf muss ich beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung achten?

  • Buchungs- und Meldezeitpunkt: Eine Reiserücktrittversicherung sollte möglichst zeitnah zur Reisebuchung abschlossen werden, spätestens aber 14 Tage nach der Buchung. Bei allen Reiserücktrittsversicherungen sind bestimmte Abschlussfristen einzuhalten. Für Last-Minute-Reisen gilt: Die Reiserücktrittsversicherung ist unmittelbar bei der Buchung abzuschließen.
  • Denken Sie an den rechtzeitigen Abschluss der Versicherung. Üblicherweise akzeptieren die Versicherer einen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bis maximal 21 Tage vor dem Abreisedatum. (Ausnahme: Last-Minute-Reisen)
  • Familienversicherung: Innerhalb der Versicherung sollte der Schutz der gesamten Familie gegeben sein. Auch dann, wenn Ihre Kinder beispielsweise nicht mit reisen, können sie jedoch so stark erkranken, dass Ihre Anwesenheit als Eltern erforderlich wird und Sie Ihre Reise deshalb stornieren müssen. Grundsätzlich sollte die Versicherung auch Krankheiten sowie starke Verletzungen und Todesfälle innerhalb Ihrer Familie abdecken.
  • Sinnvoll und günstig ist es, einen Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung auszuwählen. Gerade bei teuren Reisen kann der Selbstbehalt ansonsten trotz Versicherung noch teuer sein, zumal einige Anbieter auch Selbstbeteiligungen von 20 Prozent auf den Gesamtreisepreis fordern.
  • Leistungen beachten: Wichtig ist es auch, einen Blick auf die Bedingungen und Leistungen zu werfen. Der Einschluss einer Reiseabbruchversicherung innerhalb der Reiserücktrittsversicherungen kann beispielsweise sehr sinnvoll sein, wenn ein Ereignis eintritt, dass die Fortsetzung des Urlaubs unzumutbar macht.
Fragen und Antworten

Was deckt die Rücktrittsversicherung ab?

Die Versicherung deckt grundsätzlich die Kosten ab, die entstehen, wenn eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen nicht angetreten werden kann und wenn dieses Ereignis, was den Reiseantritt unmöglich gemacht hat, zudem auch noch unerwartet eingetreten ist. Schwere und plötzliche Erkrankungen oder Unfälle sind die häufigsten Gründe, weshalb diese Versicherung leisten muss. Ein Reiserücktrittsversicherung Preisvergleich macht hier Sinn.

Wie lange ist die Versicherung gültig?

Die Gültigkeit der Versicherung kann vom Versicherungsnehmer frei gewählt werden. Wenn Sie mehrmals jährlich verreisen, sind Sie mit einer Jahresreiserücktrittsversicherung für die Dauer von einem Jahr besser versorgt. Wenn Sie lediglich einmal jährlich in den Sommerurlaub fliegen, sind Sie besser mit einer Reiserücktrittsversicherung geschützt, die nur die Reisedauer Ihres Sommerurlaubes abdeckt.

Wie viel Geld bekommt man zurück?

Üblicherweise leistet die Versicherung für die Kosten, die der Reiseveranstalter für die Stornierung der Reise in Rechnung stellt. Sofern Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, zahlen Sie die Stornokosten bis zur Höhe des vereinbarten Betrages aus eigener Tasche.

Bis wann muss die Meldung zum Reiserücktritt erfolgen?

Der Reiserücktritt beziehungsweise das Ereignis, das den Reiseantritt unmöglich macht, muss unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden, sobald Sie als Versicherungsnehmer hiervon Kenntnis erlangt haben.

Welche Krankheiten zählen?

Die Versicherung akzeptiert werden ausschließlich akute Erkrankungen, also unvorhersehbare Ereignisse. Je nach Gesundheitszustand sollten Sie als Versicherungsnehmer deshalb darauf achten, dass beispielsweise Verschlechterungen einer chronischen Erkrankung, die nicht vorhersehbar waren, auch im Leistungsumfang enthalten sind.

Was ist in Reiserücktrittsversicherungen nicht versichert?

Nicht versichert sind Ereignisse von höherer Gewalt, beispielsweise politische Ereignisse im Reiseland, sofern keine Reisewarnung aus diesen Gründen und für dieses Ziel vom Auswärtigen Amt in Berlin offiziell ausgesprochen ist. Auch eine Schwangerschaft, die regelmäßig verläuft und die laut ärztlichem Gutachten mit einem Reiseantritt kompatibel ist, stellt keinen Versicherungsfall dar. Je nach Versicherungsbedingungen kann es sogar sein, dass die schwere Erkrankung Ihres Partners, der nicht Ihr Ehepartner ist, für Sie keine Stornierung der Reise vorsieht. Hier sollten Sie die Bedingungen genau lesen.

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung im Vergleich?

Die sehr günstige Jahresreiserücktrittsversicherung von GELD.de kostet Sie im 1. Jahr ab 19,00 Euro pro Person. Hierbei handelt es sich um einen Spar-Tarif, der Ihnen Rundum-Schutz für Ihre Reise bietet.

Wann werden Rücktritts- bzw. Stornokosten gezahlt?

Grundsätzlich werden die Rücktritts- beziehungsweise Stornokosten von der Reiseversicherung dann getragen, wenn ein versichertes Ereignis unvorhersehbar eingetreten ist. Der Rücktritt von der Reise sollte umgehend von Ihnen gemeldet werden. Eine stimmige Begründung ist erforderlich.

Wie lange dauert es, bis Stornokosten beglichen werden?

Grundsätzlich leistet die Versicherung zu dem Zeitpunkt, wenn die Prüfungen für die Leistungsverpflichtung abgeschlossen sind. Das heißt, dass die Versicherung umso schneller leistet, je stimmiger die Begründungen sind, die Sie als Versicherungsnehmer für den Reiserücktritt angeben. Dazu sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen sofort einreichen. In diesem Fall leistet die Versicherung innerhalb kürzester Zeit.

Erweiterer Schutz bei Reiseabbruch

Sinnvoll kann es sein, den Reiseabbruchschutz in die Rücktrittsversicherung mit einzuschließen, denn auch innerhalb Ihres Urlaubs können Ereignisse eintreten, die die Fortsetzung Ihrer Reise unmöglich machen. In diesem Zusammenhang können Flugbuchungen für eine frühere Rückreise und der gesamte Reiseabbruch auch hohe Kosten verursachen. Hier bietet das Reiseversicherungspaket von GELD.de alles in einem Rundum-Sorglos-Tarif.

Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten und Schülergruppen

Gerade für die genannten Reisegruppen haben Anbieter spezielle Tarife im Angebot, die alle Reisenden abdecken und die Reiserücktrittsversicherungen für die Gruppe besonders günstig gestalten. Das gilt auch für andere Reisegruppen, für die Gruppenreise zur Verfügung stehen.

Service rund um den Reiserücktrittsversicherungsvergleich

Haben Sie fragen zu unserem Vergleich, zum Versicherungsschutz oder den günstigen Spartarifen auf GELD.de? Unter der kostenlosen Hotline 0800 - 2420 2826 können Sie sich vertrauensvoll an unser Service-Team wenden, dass Ihnen für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung steht.