Pfändung

Die Beschlagnahme von Gegenstand mit dem Ziel, den Gläubiger zu befriedigen, wird als bezeichnet. Die geschieht auf Antrag des Gläubigers, wenn ein Schuldner seine Rechnungen nicht bezahlen kann. Eine Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung. Sie richtet sich in Deutschland nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung. Im privaten Recht setzt sie einen Vollstreckungstitel voraus, der dem Schuldner zugestellt werden muss.

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