Pfändung Verwertung

Gepfändete Gegenstände werden öffentlich versteigert. Die Versteigerung beginnt mit dem Mindestgebot. Die Ansprüche des Gläubigers werden aus dem Erlös der Versteigerung befriedigt. Der Schuldner erhält, wenn danach noch Geld übrig sein sollte, den Differenzbetrag zurück.

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