Kreditwesengesetz

Das Gesetz über das Kreditwesen wird in Deutschland unter der Bezeichnung Kreditwesengesetz (KWG) zusammengefasst. Die Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) gelten für Kreditinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, Finanzdienstleistungsinstitute, gemischte Finanzholding-Gesellschaften, Finanzkonglomerate und gemischte Unternehmen sowie Finanzunternehmen. Das Kreditwesengesetz findet sich in seiner aktuellen Fassung auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Hauptzwecke des KWG sind unter anderem, die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft zu sichern und zu erhalten sowie die Einlagen der Gläubiger von Kreditinstituten zu schützen. Das Kreditwesengesetz erteilt den Finanzinstituten klare Vorgaben, welche Risiken im Rahmen der Kreditvergabe eingegangen werden dürfen. Die Risiken wie das Ausfallrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko sowie das Informationsrisiko sind dabei zu begrenzen. Das Kreditwesengesetz verpflichtet die jeweiligen Kreditgeber, vor einer Zusage sämtliche Risiken durch genaueste Prüfung der Bonität weitgehend auszuschließen. Alle Bank- und Kreditinstitute sind zur umfassenden Information von Bundesbank, BaFin und Gläubiger verpflichtet, damit die Sicherheit der Spareinlagen der Anleger jederzeit überprüft werden kann.

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