Klumpen Risiko

Im Bankwesen bezeichnet man mit einzelne Ausfallrisiken, die die Risiko-Tragfähigkeit der Bank erreichen bzw. übersteigen. Wenn eine Bank derartige Risiken eingeht (z. B. durch die Vergabe von Großkrediten an einen einzelnen Kreditnehmer), besteht die Gefahr, dass beim Ausfall dieses einzelnen Schuldners die Bank als ganzes in Schwierigkeiten gerät.

Der Gesetzgeber hat durch verschiedene Vorschriften (z. B. die Einführung von Höchstkreditgrenzen) dafür gesorgt, dass Klumpen-Risiken bei Banken vermieden bzw. beschränkt werden. In Deutschland darf eine Bank höchstens 25 % ihres haftenden Eigenkapitals an einen einzelnen Kreditnehmer vergeben. Viele Banken versuchen allerdings, die Verteilung des Kreditportfolios auf ihre Kreditnehmer wesentlich breiter zu streuen. Dabei wird eine Granularität zwischen 2 – 5 % angestrebt – so entfallen auf einen Kreditnehmer höchstens 2 – 5 % des HEK.

Klumpen-Risiken können auch dadurch entstehen, dass eine Bank vorwiegend Kredite an Schuldner einer bestimmten Branche bzw. Region vergibt. Die Bank ist dann besonders betroffen, wenn die Branche bzw. Region durch die wirtschaftliche Gesamtlage in Schwierigkeiten gerät. Der Gesetzgeber schreibt auch hier vor, dass die Banken ihre verschiedenen Risikoarten jeweils begrenzen müssen. Im Gegensatz zu Höchstkreditgrenzen sind hier keine festen Grenzen vorgesehen.

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