Fälligkeitsmitteilung

Die Fälligkeitsmitteilung wird erstellt und angewendet bei der Abwicklung von Käufen von Immobilien. Das führt zu mehreren Funktionen einer Fälligkeitsmitteilung. Neben dem Schutz des Käufers kann sie ebenso zur Lastenfreistellung des Verkäufers sowie zur Abwicklung des Kaufvertrags genutzt werden. In ihrer Anwendung beim Käuferschutz sichert die Fälligkeitsmitteilung einem Immobilienkäufer sein Geld und Vermögen beim Erwerb der Immobilie. Bis zum Eintrag ins Grundbuch ist ein Immobilienerwerb nicht abgeschlossen. Während der Zeit der Umschreibung auf den neuen Eigentümer hat ein Verkäufer die Möglichkeit, die Immobilie doppelt zu verkaufen oder mit Hypotheken zu belasten. Damit der Käufer weder Geld noch Immobilie verliert, werden beim Notar genaue Regelungen (Auflassungsvormerkung) zur Kaufpreisbezahlung aufgestellt. In Anwendung zum Schutz des Verkäufers wird die Fälligkeitsmitteilung durch einen Notar genutzt, um einem Verkäufer die getätigte Zahlung eines Käufers an die Bank mitzuteilen. Das wird meist notwendig, wenn Grundschulden oder mit Hypotheken belastete Immobilien erst von dieser Last befreit werden müssen.

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