Erstrangige Hypothek

Die erstrangige Hypothek nimmt einen bedeutenden Stellenwert ein, wenn ein Baudarlehen vergeben werden soll. Wer in die eigenen vier Wände anlegen will, verfügt in der Regel nicht über die komplette Kaufsumme. Somit muss Fremdkapital aufgenommen werden. Verbunden damit ist die Forderung bei einer Darlehensvergabe, auch Sicherheiten zu bieten. Wird die Immobilie lediglich über eine Bank finanziert, müssen oft entsprechend höhere Zinsen gezahlt werden, als bei einer Verteilung auf unterschiedliche Kreditinstitute und Bausparkassen. Hypotheken müssen abgesichert werden, und dazu gehört der Eintrag einer Hypothekengrundschuld ins Grundbuch. Gerät der Darlehensnehmer während der Kreditlaufzeit in einen finanziellen Engpass und die Immobilie muss zwangsversteigert werden, kommt es darauf an, an welcher Stelle eine Bank im Grundbuch eingetragen ist. Die erstrangige Hypothek gewährleistet dem Geldgeber, auch an erster Stelle sein Geld zu bekommen. Für diese Sicherheit werden meist auch weniger Darlehenszinsen erhoben. Einige Kreditgeber machen eine erstrangige Hypothek für eine Darlehensvergabe zur Pflicht.

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