Deckung Finanzierung

Der Begriff Deckung, verwendet im Finanz- und Bankwesen, kennzeichnet eine finanzielle Absicherung von Verbindlichkeiten durch Geld oder Vermögen. Die Notwendigkeit der Deckung einer Finanzierung ergibt sich aus Verbindlichkeiten, die durch Kreditgewährung entstanden. Deckung bedeutet im allgemeinen wirtschaftlichen Sinne, dass eine Forderung durch eine gegenüberstehende Menge an Werten abgesichert ist. Häufig werden zur Deckung einer Finanzierung Lohnersatz- und Sozialleistungen des jeweiligen Schuldners herangezogen. Ein Gläubiger pfändet bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners beim jeweiligen Arbeitgeber, indem das Einkommen des Schuldners entsprechend belastet wird. Zur Deckung einer Finanzierung gibt es mehrere Varianten. Bei Hypotheken-Krediten kommt es zur Deckung auf Gebäude (Grund und Boden), die es einem Gläubiger ermöglicht, deren Versteigerung bei einem zuständigen Gericht zu beantragen, um mit den erzielten Erlösen bestehende Forderungen auszugleichen. Arten zur Deckung sind auch Bürgschaften von natürlichen Personen und Bankgarantien. Forderungen, die ein Gläubiger beansprucht, werden bei Privatpersonen auch aus deren Privatvermögen, bei juristischen durch deren eingetragenes Gesellschafts-Kapital ausgeglichen.

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