Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein Vertrag. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubigen eines Dritten (Hauptschuldner) für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Durch die will sich der Gläubige im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Oft handelt es sich bei dem Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die das Darlehen gewährt hat. Als eigene Leistungsverpflichtung des Bürgen gegenüber sichert die Bürgschaft dem Gebläubiger die Schuld des Dritten / Hauptschuldners.

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