Anschaffungskosten

Der Begriff Anschaffungskosten ist dem betrieblichen Rechnungswesen zuzuordnen. Er bezeichnet sowohl die Herstellungs- als auch Beschaffungskosten, er bezieht sich also auf die eigene Produktion und den Einkauf. Die Anschaffungskosten sind für die Bereiche Absatz und Anlagen sehr wichtig. Beim Verkauf von Waren ergibt sich aus der Differenz des Nettoverkaufswertes und der Nettoanschaffungskosten der Rohgewinn. Im Bereich der Anlagen ist der Anschaffungspreis die Berechnungsgrundlage für die Abschreibung. Durch diese wird die Wertminderung aufgrund von Alter beziehungsweise Abnutzung berücksichtigt. Die bereinigten Anschaffungskosten beinhalten neben den reinen Herstellungs- und Beschaffungskosten auch Nebenkosten und Nachlässe. Als Nebenkosten für die Anschaffung sind im gewerblichen Bereich zum Beispiel die Verpackungs- und Versandkosten zu nennen. Bei einem Immobilienerwerb sind die wichtigsten Anschaffungskosten die Grunderwerbssteuer sowie die notariellen Gebühren. Neben Zuschlägen sind bei Anschaffungskosten auch Abschläge denkbar. Eine Berücksichtigung setzt jedoch voraus, dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Dies ist beispielsweise bei Rabatten, Skonti und Mängelrügen der Fall.

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