Ratgeber

Krankenversicherung für Studenten

In Deutschland gilt seit ein paar Jahren die allgemeine Krankenversicherungspflicht, und zwar auch für Studenten. Das heißt, jeder muss Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder zumindest gesetzlich familienversichert sein. Damit sollen alle abgesichert sein, wenn es gesundheitliche Probleme gibt. Während viele Arbeitnehmer sich nicht aussuchen können, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind, stehen Studenten vor der Qual der Wahl. So steht eine Krankenversicherung für Studenten als gesetzliche Krankenversicherung und als private Krankenversicherung zur Disposition.

Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Wer als Student noch keine 25 Jahre alt ist, kann bei seinen Eltern kostenfrei gesetzlich familienversichert sein. Das heißt, dass kein eigener Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten gezahlt werden muss, der Anspruch auf Leistungen aber ebenso besteht wie bei den Eltern. Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres muss dann ein eigener Beitrag entrichtet werden. Da Studenten an und für sich noch kein Einkommen haben und der Beitrag nicht daran bemessen werden kann, können in der gesetzlichen Krankenversicherung Studenten von einer besonderen Beitragsregelung Gebrauch machen. Denn für Studenten gibt es spezielle kassenunabhängige Festbeiträge.

Monatlich müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung Studenten mit mindestens 76,41 Euro rechnen. Wer noch keine Kinder hat, muss 77,90 Euro auf den Tisch legen. Dieser Beitrag zählt für die zwei Sozialversicherungszweige Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Ob der Versicherungsbeitrag monatlich oder als Gesamtbeitrag einmal pro Semester gezahlt werden muss, bestimmt die jeweilige Krankenkasse. Diese Krankenversicherung für Studenten gibt es allerdings nicht zeitlich unbegrenzt. Bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters kann man den Studententarif nutzen. Das bedeutet für Langzeitstudierende, dass sie sich mit 30 Jahren oder ab dem 15. Fachsemester ganz regulär krankenversichern müssen. Übrigens gilt auch die gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Studenten nur bis zum 15. Fachsemester oder dem vollendeten 30. Lebensjahr.

Private Krankenversicherung für Studenten

Keine längeren Wartezeiten beim Arzt, keine Zuzahlungen, keine Praxisgebühr – wer die bekannten Vorteile einer privaten Krankenversicherung während des Studiums nutzen will, hat gleich zu Beginn des Studiums oder spätestens nach Ablauf der Familienversicherung die Gelegenheit dazu. Auch hier gibt es wieder zwei Möglichkeiten: einen Standardtarif oder eine spezielle private Krankenversicherung für Studenten. Um von der privaten Krankenversicherung für Studenten profitieren zu können, muss man sich erst von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Dazu haben Studenten drei Monate nach Ablauf der Familienversicherung bzw. nach der Immatrikulation Zeit. Die unwiderrufliche Befreiung gilt dann für die gesamte Studienzeit. Der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist schriftlich bei der Krankenkasse einzureichen, bei der der Student bis dato krankenversichert ist.

Manche Versicherer bieten einen gesonderten PKV-Tarif für Studenten an. Hierfür ist in der Regel keine Gesundheitsprüfung notwendig. Denn die Beiträge sind einheitlich, unabhängig von Gesundheitszustand und Geschlecht. Bei dieser privaten Krankenversicherung für Studenten liegt der monatliche Beitrag für Unter-30-Jährige altersabhängig zwischen 87,30 Euro und 104,40 Euro. Damit ist die Prämie zwar etwas höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten, doch dafür sind dem Studierenden auch die Vorteile einer PKV sicher, so zum Beispiel die vielen Leistungen, die eine Krankenkasse nicht bezahlt. Im Gegensatz zu den PKV-Studententarifen kann man während des Studiums aber auch schon einen ganz „normalen“ Tarif abschließen. Dann wird aber eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Der Vorteil eines gewöhnlichen PKV-Tarifs: Ab dem ersten Versicherungsjahr können sogenannte Alterungsrückstellungen aufgebaut werden, die einen übermäßigen Beitragsanstieg im Alter bremsen.

Krankenversicherung nach dem Studium

Nach dem Studium können Akademiker sich wieder bei einer Krankenkasse versichern. Denn viele arbeiten dann wieder als Angestellte und sind mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze wieder gesetzlich pflichtversichert. Wer aber mehr verdient, hat wieder die Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Wer eine private Standard Krankenversicherung für Studenten hat, sich aber nun vorübergehend gesetzlich krankenversichern will, kann einen Antrag auf Anwartschaft beim privaten Versicherer stellen. Damit umgeht man eine erneute Gesundheitsprüfung bei späterer Wiederkehr, die sonst einen höheren Beitrag mit sich brächte.